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EIGENTUMSBILDUNG

Wohneigentumsförderung Baukindergeld

Das Baukindergeld kann zwar noch bis Ende 2023 beantragt werden – aber nur von jenen Berechtigten, die ihr Haus oder ihre Wohnung vor dem 31. März 2021 gekauft haben oder eine Baugenehmigung dafür hatten. Die Bilanz der Förderbank KfW zum Baukindergeld fällt positiv aus: Zum Stichtag hatten mehr als 330.000 Familien mithilfe der Förderung Wohneigentum bezogen, rund drei Viertel der Antragsteller hatten ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 50.000 Euro. Die geförderten Familien haben im Schnitt 1,7 Kinder, in zwei Dritteln der Fälle sind diese jünger als sechs Jahre. Der Neubauanteil ist im Zeitverlauf wie erwartet gestiegen – 2020 lag er bei rund einem Drittel.

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